Verordnung und Einreichung
1. Verordnung
Sie benötigen vom Facharzt oder Praktischen Arzt eine Verordnung für Physiotherapie.
2. Bewilligung
Wenn Sie bei der SVS oder KFA versichert sind, müssen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse eine chefärztliche Bewilligung einholen.
3. Rückerstattung
Nach abgeschlossener Therapie können Sie die Honorarnote zusammen mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil der Therapiekosten rückerstattet (Wahlarztprinzip). Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Privatversicherung geltend zu machen.
Möchten Sie sich noch bevor es zu Beschwerden kommt etwas Gutes tun, können Sie meine therapeutische Unterstützung in Form von Beratung und Prävention auch ohne Verordnung in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Betreuung sind in diesem Fall zur Gänze selbst zu tragen.
Die Cranio Sacral Therapie ist eine Privatleistung und kann nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.
Terminvereinbarung – Terminstornierung
Die Terminvereinbarung erfolgt für den ersten Termin telefonisch.
Eine Absage muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, andernfalls werden Stornokosten verrechnet.
Mitzubringen
Ich ersuche Sie, zum ersten Termin die bewilligte Verordnung und vorhandene Befunde (Röntgen, MRT, OP-Berichte,…) und ein Badetuch mitzubringen. Eine spezielle „Turnkleidung“ ist nicht notwendig.
Tarife
| Leistung | Dauer | Preis |
|---|---|---|
| Physiotherapie | 45 min. | 95€ |
| Physiotherapie | 30 min. | 65€ |
| Physiotherapie | Ersttermin | 105€ |
| CranioSacral Therapie | 45 min. | 95€ |
