Für Ihre Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Von einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Behandlung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen.
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere:
Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihr vereinbaren Sie Ihr Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Termine, Dauer und Frequenz, sowie die Kosten der Behandlung.
Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
Ihre Physiotherapeutin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg der Therapie und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand, sowie bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Ihre Physiotherapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Hat Ihre Physiotherapeutin den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird sie Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
Ebenso bitten wir Sie um Beobachtung und Rückmeldung ihrer Beschwerden.
Sollte sich der Beginn Ihrer Behandlung seitens der Physiotherapeutin unvorhergesehen um ein paar Minuten verspäten, so wird diese Zeit an Ihre Therapiezeit angehängt, und somit die vereinbarte Behandlungsdauer eingehalten.
Verzögert sich der Beginn der Therapieeinheit durch ein Zuspätkommen Ihrerseits, so kann die verlorengegangene Behandlungszeit nicht an die Behandlung angehängt werden. Die Behandlungskosten sind in diesem Falle in Höhe der vereinbarten Therapiezeit zu begleichen.
Sie begleichen die Behandlungskosten am Ende jeder Behandlungseinheit mit Ihrer behandelnden Physiotherapeutin als Wahltherapeutin.
Am Ende der Behandlung(-sserie) erhalten Sie eine Honorarnote, die sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger einreichen und um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder um Postanweisung ersuchen.
Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden – vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Stornokosten in der Höhe von 40,- Euro zu verrechnen.
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Physiotherapeutin. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Garderobe und Wertgegenstände.
Aufgrund des MTD-Gesetzes war es für uns schon immer selbstverständlich, Ihre uns anvertrauten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur an Einrichtungen weiterzugeben, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt benötigen, etwa zuweisende Ärzte, zur Physiotherapie ergänzend betreuende Ärzte und Therapeuten sowie Krankenkassen und Versicherungen.
Die Verwendung von personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck Ihrer Therapie.
Physiotherapie Perchtoldsdorf
Gauguschgasse 33
2380 Perchtoldsdorf